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   VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14, 91 A/14   

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https://dejure.org/2014,15054
VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14, 91 A/14 (https://dejure.org/2014,15054)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.06.2014 - VerfGH 91/14, 91 A/14 (https://dejure.org/2014,15054)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. Juni 2014 - VerfGH 91/14, 91 A/14 (https://dejure.org/2014,15054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 198 Abs 5 GVG, § 202 SGG
    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen überlange Verfahrensdauer - Entschädigungsverfahren nach § 198 Abs 5 GVG ist auch bei Verfassungsbeschwerden gegen die Verfahrensdauer von Entschädigungsverfahren Teil des Rechtsweg - Ausschluss der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 792
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - L 37 SF 37/12

    Zur Bestimmung der Verfahrensdauer bei verbundenen Verfahren - zum Vorliegen von

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14
    Wegen überlanger Dauer dieses Verfahrens erhob die Beschwerdeführerin mit Schriftsatz vom 1. März 2012 vor dem Landessozialgericht Klage gegen das Land Berlin auf Entschädigung (L 37 SF 37/12 EK VH).

    Die geltend gemachten Verzögerungen in den beiden Verfahren vor dem Landessozialgericht L 13 VH 5/13 und L 37 SF 37/12 EK VH könnten nicht getrennt voneinander beurteilt werden.

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1565/11

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität sowie mangels

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14
    Wie der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren der Beschwerdeführerin VerfGH 64/14, 64 A/14 14 entschieden hat (vgl. auch Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 -, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 20), gehören bei Geltendmachung einer überlangen Verfahrensdauer zu dem zu beschreitenden Rechtsweg auch die mit dem zitierten Gesetz eingeführten Rechtsbehelfe einschließlich der Entschädigungsklage nach § 198 Abs. 5 GVG (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 -, juris Rn. 9, vom 2. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris Rn. 11 ff., und vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. August 2013 - 1 BvR 1098/11 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 05.09.2013 - 1 BvR 2447/11

    Effektiver Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14
    Wie der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren der Beschwerdeführerin VerfGH 64/14, 64 A/14 14 entschieden hat (vgl. auch Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 -, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 20), gehören bei Geltendmachung einer überlangen Verfahrensdauer zu dem zu beschreitenden Rechtsweg auch die mit dem zitierten Gesetz eingeführten Rechtsbehelfe einschließlich der Entschädigungsklage nach § 198 Abs. 5 GVG (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 -, juris Rn. 9, vom 2. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris Rn. 11 ff., und vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. August 2013 - 1 BvR 1098/11 -, juris Rn. 20).
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14
    Soweit die Beschwerdeführerin sich von einer (Zwischen-)Entscheidung im Entschädigungsverfahren eine (präventive) Einwirkung auf das Ausgangsverfahren erhofft, ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Entschädigungsklage gerade nicht um einen echten präventiven, sondern in erster Linie um einen kompensatorischen Rechtsbehelf handelt (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 -, juris Rn. 32, m. w. N.).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11

    Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14
    Wie der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren der Beschwerdeführerin VerfGH 64/14, 64 A/14 14 entschieden hat (vgl. auch Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 -, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 20), gehören bei Geltendmachung einer überlangen Verfahrensdauer zu dem zu beschreitenden Rechtsweg auch die mit dem zitierten Gesetz eingeführten Rechtsbehelfe einschließlich der Entschädigungsklage nach § 198 Abs. 5 GVG (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 -, juris Rn. 9, vom 2. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris Rn. 11 ff., und vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. August 2013 - 1 BvR 1098/11 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14
    Wie der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren der Beschwerdeführerin VerfGH 64/14, 64 A/14 14 entschieden hat (vgl. auch Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 -, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 20), gehören bei Geltendmachung einer überlangen Verfahrensdauer zu dem zu beschreitenden Rechtsweg auch die mit dem zitierten Gesetz eingeführten Rechtsbehelfe einschließlich der Entschädigungsklage nach § 198 Abs. 5 GVG (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 -, juris Rn. 9, vom 2. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris Rn. 11 ff., und vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. August 2013 - 1 BvR 1098/11 -, juris Rn. 20).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 33/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung der weiteren Vertretung durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 91/14
    Wie der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom heutigen Tage in dem Verfahren der Beschwerdeführerin VerfGH 64/14, 64 A/14 14 entschieden hat (vgl. auch Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 33/12 -, abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 20), gehören bei Geltendmachung einer überlangen Verfahrensdauer zu dem zu beschreitenden Rechtsweg auch die mit dem zitierten Gesetz eingeführten Rechtsbehelfe einschließlich der Entschädigungsklage nach § 198 Abs. 5 GVG (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 30. Mai 2012 - 1 BvR 2292/11 -, juris Rn. 9, vom 2. Juni 2012 - 2 BvR 1565/11 -, juris Rn. 11 ff., und vom 5. September 2013 - 1 BvR 2447/11 -, juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. August 2013 - 1 BvR 1098/11 -, juris Rn. 20).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 64/14

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen überlange

    In diesem Verfahren, das ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist, hatte die Präsidentin S. in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Sozialgerichts und damalige Prozessvertreterin des Landes Berlin im Mai und Juli 2012 Stellungnahmen abgegeben (vgl. hierzu den gleichzeitig ergehenden Beschluss im Verfahren VerfGH 91/14, 91 A/14).

    Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerdeführerin hierzu in dem als neue Verfassungsbeschwerde geführten Verfahren VerfGH 91/14 darauf hin, dass in diesem Verfahren ein Ausschluss der Präsidentin S. von der Ausübung ihres Amts als Verfassungsrichterin in Betracht komme.

    In diesem Verfahren ist die Präsidentin nicht von Amts wegen tätig geworden, sondern nur in dem Entschädigungsverfahren vor dem 37. Senat (vgl. hierzu den gleichzeitig ergehenden Beschluss im Verfahren VerfGH 91/14, 91 A/14).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - L 38 SF 267/14

    Entschädigungsklage in einem noch anhängigen Entschädigungsklageverfahren -

    Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes Berlin, dem die Akten des Entschädigungsverfahrens nach Anforderung am 27. Mai 2014 zugegangen waren, wies die gegen die Dauer des Entschädigungsklageverfahrens gerichtete Verfassungsbeschwerde nebst Eilantrag mit Beschluss vom 20. Juni 2014 wegen des nicht ausgeschöpften Rechtsweges zurück (- VerfGH 91/14, 91 A/14 -).

    Da dieses aber wiederum das Beschädigtenverfahren aus dem Land Berlin zum Ausgang hat, kann nichts Anderes gelten (vgl auch Beschluss des VerfGH des Landes Berlin vom 20. Juni 2014 - VerfGH 91/14, 91 A/14 -).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 38 SF 364/15

    Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Antrag auf

    Da dieses aber wiederum einen erstinstanzlich beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) geführten Rechtsstreit zum Ausgang hat, kann nichts Anderes gelten (vgl auch Beschluss des VerfGH des Landes Berlin vom 20. Juni 2014 - VerfGH 91/14, 91 A/14 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - L 38 SF 1/16

    Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Antrag auf

    Da dieses aber wiederum einen erstinstanzlich beim Sozialgericht Frankfurt (Oder) geführten Rechtsstreit zum Ausgang hat, kann nichts Anderes gelten (vgl auch Beschluss des VerfGH des Landes Berlin vom 20. Juni 2014 - VerfGH 91/14, 91 A/14 -).
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